Welches Tatbestandsmerkmal des Totschlags (§ 212 StGB) trifft zu?
Vorsatzlich begangene Tötung eines Menschen.
Fahrlässig begangene Tötung eines Menschen.
Notwehr schließt Totschlag aus.
Affekt ist zwingend gegeben.

Strafrecht I Übungen werden geladen ...