Wann kann der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren von seinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen?
Nach Abschluss der Ermittlungen
Nur auf Antrag des Verteidigers
Jederzeit, auch vor seiner ersten Vernehmung
Nach Zustellung der Anklageschrift

Strafprozessrecht Übungen werden geladen ...