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Welche der folgenden Einkunftsarten gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer gemäß § 7 Satz 1 GewStG?
Gewinn aus Gewerbebetrieb
Sonderausgaben
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Kapitalvermögen

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