Unter welchen Voraussetzungen entsteht gemäß § 929 Satz 1 BGB Eigentum an einer beweglichen Sache?
Einigung und Übergabe
Gutgläubiger Erwerb und Eintragung ins Grundbuch
Übergabe und gutgläubiger Erwerb
Einigung und Eintragung ins Grundbuch

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