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Welches Prinzip des Verwaltungshandelns besagt, dass die Verwaltung bei ihren Entscheidungen auch die konkreten Umstände des Einzelfalls und die Interessen der Betroffenen berücksichtigen muss?
Legalitätsprinzip
Billigkeitsprinzip
Gleichbehandlungsgrundsatz
Verhältnismäßigkeitsprinzip

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