Welcher der folgenden Scheidungsgründe nach § 1565 BGB ist ein Verschuldenstatbestand?
Trennung von Tisch und Bett
Geistige Krankheit
Unzumutbare Härte (§ 1565 Abs. 2 BGB)
Gewaltanwendung (§ 1565 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

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