Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber grundsätzlich für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortlich. Wer trägt zusätzlich eine Verantwortung?
Betriebsrat
Alle genannten Personen
Betriebsarzt
Sicherheitsbeauftragter

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